Info zum Hundegesetz in Niedersachsen

 

Am 25.05.2011 hat der niedersächsische Landtag eine Neufassung des niedersächsischen Hundegesetzes verabschiedet welches am 01.07.2011 in Kraft getreten ist. 

Verpflichtend für jeden Hundehalter ist seit dem 01.07.2011 die

Versicherungspflicht  (ab dem Alter von 6 Monaten, Deckungssumme Personenschäden mindestens 500.000 Euro, Sachschäden mindestens 250.000 Euro)

Kennzeichnungspflicht  (ab dem Alter von 6 Monaten  elektronische Kennzeichnung durch Transponder (Mikrochip).

Seit dem 01.07.2013 besteht die

Mitteilungspflicht  Alle Hunde in Niedersachsen müssen dem zentralen Register gemeldet werden.

Die Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH (KSN) wurde mit der Führung des Zentralen Registers beauftragt. Die Hundehalterin/der Hundehalter kann die Registrierung online oder schriftlich bzw. telefonisch vornehmen.

Das Hunderegister ist unter www.hunderegister-nds.de zu finden.

Sachkundenachweispflicht  Wer in den letzten zehn Jahren nicht mindestens zwei Jahre lang nachweislich einen Hund gehalten hat,  muss seine Sachkunde in Theorie und Praxis nachweisen (theoretische Sachkunde vor Anschaffung des Hundes, praktische Sachkunde innerhalb des ersten Jahres)

 

 

Haben sie Fragen zum Hundegesetz? Nehmen sie Kontakt zu uns auf, wir beraten sie gerne!